Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Restaurant Steg 4, Stefan Müller, Hafenstraße 8, 78462 Konstanz
nachfolgend „Restaurant Steg 4“ genannt.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konfe- renz- und Veranstaltungsräumen des Restaurant Steg 4, Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leis- tungen und Lieferungen des Restaurant Steg 4.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restau- rant Steg 4.
  3. Für den jeweiligen Vertrag gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedin- gungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner
    1. Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrages durch den Veranstalter zustande.
    2. Bestellt ein Dritter die Räume für den Veranstalter oder bedient sich der Veranstalter eines ge- werblichen Vermittlers oder Organisators, so haftet der Dritte gegenüber des Restaurant Steg 4 zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    3. Das Restaurant Steg 4 haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung be- schränkt sich auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Restaurant Steg 4 zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Restaurant Steg 4 rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außer- gewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Leistungen, Preise, Zahlungen
    1. Das Restaurant Steg 4 ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Unternehmenschriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Restaurant Steg 4 zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Restaurants Steg 4 an Dritte.
    3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    4. Rechnungen des Restaurants Steg 4 ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.Seite 1 von 4

Restaurant Steg4  Inh. Stefan Müller  Hafenstrasse 8  D-78462 Konstanz  Tel. 07531 17428  Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de  Web: www.steg4.de

  1. Rücktritt des Veranstalters
    1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, die vereinbarte Miete sowie die bei Dritten veranlassten Leistungen zu 100 % in Rechnung zu stellen, wenn diese nicht an- derweitig in Anspruch genommen werden.
    2. Tritt der Veranstalter erst zwischen dem 15. und dem 8. Kalendertag vor dem Veranstaltungs- termin zurück, ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis des Raumes, 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt ist es ebenfalls der vereinbarte Mietpreis des Raumes und 70 % des Speisenumsatzes.
    3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel „Menüpreis x Personenzahl“. War für das Menü noch kein Preis vereinbart oder wurde ein á la carte Service gewünscht, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.
  2. Rücktritt des Restaurant Steg 4
    1. Das Restaurant Steg 4 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzu- treten,
      • –  beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere, nicht durch das Restaurant Steg 4 zu vertre- tende Umstände,welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      • –  Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
      • –  z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden;
      • –  Das Restaurant Steg 4 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurant Steg 4 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbe- reich des Restaurant Steg 4 zuzurechnen ist;
      • –  ein Verstoß gegen oben 1.2. vorliegt.
    2. Das Restaurant Steg 4 hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglichin Kenntnis zu setzen.
    3. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Restaurant Steg 4, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurant Steg 4
  3. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
    1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder gemäß der vereinbarten Frist aus dem Vertrag dem Ansprechpartner der Veranstaltungsabtei- lung mitgeteilt werden; Sie bedarf der Zustimmung des Restaurant Steg 4.
    2. Im Fall einer Erhöhung sowie einer Reduktion der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilneh- merzahl berechnet.
    3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu er- forderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung sowie der Zuteilung von ande- ren Räumlichkeiten abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter nicht zumutbar ist.
    4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant Steg 4 diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant Steg 4 die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.Seite 2 von 4

Restaurant Steg4  Inh. Stefan Müller  Hafenstrasse 8  D-78462 Konstanz  Tel. 07531 17428  Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de  Web: www.steg4.de

  1. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
    1. Soweit das Restaurant Steg 4 für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rech- nung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungs- gemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant Steg 4 von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlas- sung dieser Einrichtungen frei.
    2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Strom- netzes des Restaurants Steg 4 bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants Steg 4 gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Restaurant Steg 4 diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant Steg 4 pauschal erfassen und berechnen.
    3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Restaurants Steg 4 berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant Steg 4 eine An- schlussgebühr verlangen.
    4. Störungen an den von dem Restaurant Steg 4 zur Verfügung gestellten technischen oder sonsti- gen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbe- halten oder gemindert werden, soweit das Restaurant Steg 4 diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  2. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
    1. Im Rahmen der Veranstaltung mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstal- ters in den Veranstaltungsräumen. Das Restaurant Steg 4 übernimmt für Verlust, Untergang o- der Beschädigung keine Haftung.
    2. Mitgebrachtes Material, insbesondere Dekorationsmaterial, hat den feuerpolizeilichen Anforde- rungen zu entsprechen. Das Restaurant Steg 4 ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nach- weis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis trotz Aufforderung des Restaurant Steg 4 nicht oder nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, so ist die das Restaurant Steg 4 berechtigt, be- reits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Das Ausstellen und An- bringen von Gegenständen ist wegen möglicher Beschädigungen rechtzeitig vorher mit dem Restaurant Steg 4 abzustimmen.
    3. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter die unverzügliche Entfernung darf das Restaurant Steg 4 die Gegen- stände zu Lasten des Veranstalters entfernen und lagern. Verbleiben die Gegenstände in den Räumen und ist deren Entfernung und Lagerung dem Restaurant Steg 4 nicht zuzumuten, kann das Restaurant Steg 4 für die Dauer des Verbleibs mindestens die vereinbarte Raummiete oder die vereinbarte Pauschale berechnen. Dem Restaurant Steg 4 bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant Steg 4 kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Dem Restaurant Steg 4 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.Seite 3 von 4

Restaurant Steg4  Inh. Stefan Müller  Hafenstrasse 8  D-78462 Konstanz  Tel. 07531 17428  Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de  Web: www.steg4.de

9. Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungs- teilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst ver- ursacht werden.
  2. Das Restaurant Steg 4 kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Ver- sicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

10. ErgänzendebesondereHinweisefürVeranstaltungenimRestaurantSteg4

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken
    Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant Steg 4. In diesen Fäl- len wird zur Deckung der Gemeinkosten ein Korkgeld oder ein Gedeckgeld berechnet. Bringt der Veranstalter entgegen der Vereinbarung ohne schriftliche Erlaubnis Speisen und Getränke mit, ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, ein für das Restaurant Steg 4 angemessenes Korkgeld pro Flasche oder pauschal zu berechnen.
  2. Veröffentlichungen
    Veröffentlichungen mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant Steg 4 bedürfen der vorheri- gen Zustimmung des Restaurants Steg 4. Bei Veröffentlichung ohne diese Zustimmung kann die Veranstaltung seitens des Restaurants Steg 4 abgesagt werden.

11. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbe- dingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergän- zungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants Steg 4.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmänni- schen Verkehr der Sitz des Restaurants Steg 4. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichts- stand der Sitz des Restaurants Steg 4.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Restaurant Steg4  Inh. Stefan Müller  Hafenstrasse 8  D-78462 Konstanz  Tel. 07531 17428  Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de  Web: www.steg4.de