Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Restaurant Steg 4, Stefan Müller, Hafenstraße 8, 78462 Konstanz
nachfolgend „Restaurant Steg 4“ genannt.
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konfe- renz- und Veranstaltungsräumen des Restaurant Steg 4, Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leis- tungen und Lieferungen des Restaurant Steg 4.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restau- rant Steg 4.
- Für den jeweiligen Vertrag gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedin- gungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss, Vertragspartner
- Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Vertrages durch den Veranstalter zustande.
- Bestellt ein Dritter die Räume für den Veranstalter oder bedient sich der Veranstalter eines ge- werblichen Vermittlers oder Organisators, so haftet der Dritte gegenüber des Restaurant Steg 4 zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Das Restaurant Steg 4 haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung be- schränkt sich auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Restaurant Steg 4 zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Restaurant Steg 4 rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außer- gewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Leistungen, Preise, Zahlungen
- Das Restaurant Steg 4 ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Unternehmenschriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Restaurant Steg 4 zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Restaurants Steg 4 an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Rechnungen des Restaurants Steg 4 ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.Seite 1 von 4
Restaurant Steg4 Inh. Stefan Müller Hafenstrasse 8 D-78462 Konstanz Tel. 07531 17428 Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de Web: www.steg4.de
- Rücktritt des Veranstalters
- Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, die vereinbarte Miete sowie die bei Dritten veranlassten Leistungen zu 100 % in Rechnung zu stellen, wenn diese nicht an- derweitig in Anspruch genommen werden.
- Tritt der Veranstalter erst zwischen dem 15. und dem 8. Kalendertag vor dem Veranstaltungs- termin zurück, ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis des Raumes, 35 % des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt ist es ebenfalls der vereinbarte Mietpreis des Raumes und 70 % des Speisenumsatzes.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel „Menüpreis x Personenzahl“. War für das Menü noch kein Preis vereinbart oder wurde ein á la carte Service gewünscht, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.
- Rücktritt des Restaurant Steg 4
- Das Restaurant Steg 4 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzu- treten,
- – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere, nicht durch das Restaurant Steg 4 zu vertre- tende Umstände,welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
- – z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden;
- – Das Restaurant Steg 4 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurant Steg 4 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbe- reich des Restaurant Steg 4 zuzurechnen ist;
- – ein Verstoß gegen oben 1.2. vorliegt.
- Das Restaurant Steg 4 hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglichin Kenntnis zu setzen.
- Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Restaurant Steg 4, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurant Steg 4
- Das Restaurant Steg 4 ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzu- treten,
- Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn oder gemäß der vereinbarten Frist aus dem Vertrag dem Ansprechpartner der Veranstaltungsabtei- lung mitgeteilt werden; Sie bedarf der Zustimmung des Restaurant Steg 4.
- Im Fall einer Erhöhung sowie einer Reduktion der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilneh- merzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % kann der Veranstalter seine hierzu er- forderliche Zustimmung von einer angemessenen Preisänderung sowie der Zuteilung von ande- ren Räumlichkeiten abhängig machen, sofern dies dem Veranstalter nicht zumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Restaurant Steg 4 diesen Abweichungen zu, so kann das Restaurant Steg 4 die zusätzliche Leistung angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ihn trifft ein Verschulden.Seite 2 von 4
Restaurant Steg4 Inh. Stefan Müller Hafenstrasse 8 D-78462 Konstanz Tel. 07531 17428 Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de Web: www.steg4.de
- Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit das Restaurant Steg 4 für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rech- nung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungs- gemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant Steg 4 von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlas- sung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Strom- netzes des Restaurants Steg 4 bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants Steg 4 gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Restaurant Steg 4 diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant Steg 4 pauschal erfassen und berechnen.
- Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Restaurants Steg 4 berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant Steg 4 eine An- schlussgebühr verlangen.
- Störungen an den von dem Restaurant Steg 4 zur Verfügung gestellten technischen oder sonsti- gen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbe- halten oder gemindert werden, soweit das Restaurant Steg 4 diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Im Rahmen der Veranstaltung mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstal- ters in den Veranstaltungsräumen. Das Restaurant Steg 4 übernimmt für Verlust, Untergang o- der Beschädigung keine Haftung.
- Mitgebrachtes Material, insbesondere Dekorationsmaterial, hat den feuerpolizeilichen Anforde- rungen zu entsprechen. Das Restaurant Steg 4 ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nach- weis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis trotz Aufforderung des Restaurant Steg 4 nicht oder nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, so ist die das Restaurant Steg 4 berechtigt, be- reits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Das Ausstellen und An- bringen von Gegenständen ist wegen möglicher Beschädigungen rechtzeitig vorher mit dem Restaurant Steg 4 abzustimmen.
- Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter die unverzügliche Entfernung darf das Restaurant Steg 4 die Gegen- stände zu Lasten des Veranstalters entfernen und lagern. Verbleiben die Gegenstände in den Räumen und ist deren Entfernung und Lagerung dem Restaurant Steg 4 nicht zuzumuten, kann das Restaurant Steg 4 für die Dauer des Verbleibs mindestens die vereinbarte Raummiete oder die vereinbarte Pauschale berechnen. Dem Restaurant Steg 4 bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Restaurant Steg 4 kein oder geringerer Schaden entstanden ist. Dem Restaurant Steg 4 bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.Seite 3 von 4
Restaurant Steg4 Inh. Stefan Müller Hafenstrasse 8 D-78462 Konstanz Tel. 07531 17428 Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de Web: www.steg4.de
9. Haftung des Veranstalters für Schäden
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungs- teilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst ver- ursacht werden.
- Das Restaurant Steg 4 kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Ver- sicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
10. ErgänzendebesondereHinweisefürVeranstaltungenimRestaurantSteg4
- Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant Steg 4. In diesen Fäl- len wird zur Deckung der Gemeinkosten ein Korkgeld oder ein Gedeckgeld berechnet. Bringt der Veranstalter entgegen der Vereinbarung ohne schriftliche Erlaubnis Speisen und Getränke mit, ist das Restaurant Steg 4 berechtigt, ein für das Restaurant Steg 4 angemessenes Korkgeld pro Flasche oder pauschal zu berechnen. - Veröffentlichungen
Veröffentlichungen mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant Steg 4 bedürfen der vorheri- gen Zustimmung des Restaurants Steg 4. Bei Veröffentlichung ohne diese Zustimmung kann die Veranstaltung seitens des Restaurants Steg 4 abgesagt werden.
11. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbe- dingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergän- zungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants Steg 4.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmänni- schen Verkehr der Sitz des Restaurants Steg 4. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichts- stand der Sitz des Restaurants Steg 4.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Restaurant Steg4 Inh. Stefan Müller Hafenstrasse 8 D-78462 Konstanz Tel. 07531 17428 Fax: 07531 3697642 E-Mail: kontakt@steg4.de Web: www.steg4.de